Allgemeine Rahmenbedingungen

 

 

 

 

Umwelt und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen: die Zuständigkeit dafür wurde an die lokalen Gebietskörperschaften übertragen

 

 

Die Aufgabe der Abfallentsorgung ist seit der Verkündung des Dezentralisierungsgesetzes in der Zuständigkeit der Gebietskörperschaften angesiedelt. Das Gesetz 96-07 vom 22. März 96 hat die Zuständigkeit vom Staat auf die Gebietskörperschaften  übertragen.  

 

Das Thema der Abfallbewirtschaftung In Thiès bietet ein besonderes Interesse, weil dabei kritisch hinterfragt wird, über welche reelle Möglichkeiten die Gemeinden verfügen, um den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden; dabei wird zutage kommen, wo die Grenzen der lokalen Gremien  trotz Übertragung der Zuständigkeit liegen.

 

Durch das Dekret D. 96-1134 du 27-12 wird die Gemeinde ermächtigt, ihren Aktionsplan für die Umwelt und die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen auszuarbeiten (PCAE und EGRN). Dies bedeutet nicht unbedingt, dass der Gemeinde die entsprechenden materiellen Mittel zur Durchführung dieses Plans zugesprochen werden. Sie kann frei entscheiden, welchen Anteil sie welchem Zuständigkeitsbereich allokiert. Im Endeffekt ist diese Untersuchung über Abfallentsorgung und Umwelterziehung ein Mittel, um zu erforschen, inwieweit die Gemeinschaft zu mobilisieren ist und wie stark die lokalen Akteure Synergien entwickeln können, um die Umweltproblematik zu steuern.

 

Die Initiative der Menschen aus Thiès, die in der Diaspora leben, liegt in den Händen von dem Sonderberater des Bürgermeisters der Gemeinde Thiès Nord  Herrn Ousmane Mbodji.